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Neuigkeiten und Wissenswertes am Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht.
Erleichterte Genehmigung von nicht planfestgestellten Bestandsleitungen?
Das Stromnetz mit seiner Gesamtlänge von ca. 1,92 Millionen Kilometern bedarf als „Rückgrat der Energiewende“ dringend der Modernisierung und des Ausbaus. Zahlreiche Altanlagen sind allerdings nicht nach heutigen Genehmigungsstandards zugelassen worden. Dies erschwert die dringend erforderliche Ertüchtigung des Bestands, da für Modernisierungen gegebenenfalls aufwendige Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssten.
Der Beitrag „Die Anwendung des § 43f EnWG auf nicht planfestgestellte Bestandsleitungen“ im Heft 6/2022 (S. 222 ff.) der RdE (Recht der Energiewirtschaft) widmet sich dieser Problematik. Die Autoren untersuchen, ob § 43f EnWG – der eine vereinfachte Zulassung von Änderungen durch ein Anzeigeverfahren ermöglicht – auch bei diesen Altanlagen zur Anwendung kommen kann, um so eine zügige und unkomplizierte Modernisierung dieser bereits bestehenden Anlagen zu ermöglichen.