Zum Inhalt
Fakultät Raumplanung
Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht

Abgeschlossene Studienprojekte

F 08 - Hochhaus oder Hochbeet?

Auch im Zeitalter regelmäßiger „Fridays for future“-Proteste gilt das freistehendes Einfamilienhaus mit Garten für zahlreiche Familien noch als das erstrebenswerte Ideal. Bot die expansive Baulandpolitik der Vergangenheit noch die Möglichkeit, der Spießigkeit im sogenannten Speckgürtel zu frönen, bricht sich der Aneignungs- und Kultivierungsdrang als Folge einer den Flächensparzielen unterworfenen, restriktiven Baulandpolitik nunmehr im Innenbereich deutscher Großstädte munter Bahn. Der insbesondere bei jüngeren Bevölkerungsschichten zu verzeichnende Trend zum „Urban Gardening“ hält weiter an und sorgt für zusätzliche Nachfrage und lange Wartelisten bei den örtlichen Kleingartenvereinen.

Handelt es sich dabei tatsächlich um die nachhaltigeren Lebensentwürfe, die – wie häufig behauptet – zu einer Regionalisierung der städtischen Lebensmittelversorgung, einer Stadt der kurzen Wege und damit Verminderung von CO2–Emissionen beiträgt oder überwiegt hier lediglich die individuelle Gewinn- und Nutzenmaximierung der Einheimischen, die ihren privaten Verfügungsraum innerhalb der Stadt auf diesem Wege künstlich erweitern und die Vorzüge des urbanen Lebens mit neu entdeckter Landlust vereinen wollen. Letzteres verliefe zu Lasten zuzugswilliger Bevölkerungsgruppen, stellt doch eine Vielzahl heutiger Kleingartenanlagen vielversprechende Potenzialflächen zur Linderung der akuten Baulandknappheit deutscher Großstädte dar.

Stadtplanung steht vor diesem Hintergrund zunehmend vor der Herausforderung, zwischen den ökologischen und sozialen Funktionen von Kleingartenanlagen und den städtebaulichen Potenzialen ihrer Entwicklung zu Wohnbauland abzuwägen. Aus politischer Sicht stellen diese Erwägungen bisweilen eine unerwünschte Grenzüberschreitung dar. So pflegen Kleingartenvereine bzw. ihre Mitglieder häufig enge Verbindung zur Stadtpolitik und besitzen damit eine nicht zu unterschätzende Lobby bei den politischen Entscheidungsträgern.

Andererseits drohen Städte, sich durch eine die aktuelle Bewohnerschaft konservierende Stadtplanung zunehmend ihrer Aufgeschlossenheit für Neuankömmlinge zu berauben. Sie müssen sich entscheiden, ob sie weiterhin als pulsierende Anziehungspunkte und Gegenpol zur dörflichen Einöde wahrgenommen werden wollen oder zunehmend selbst diesen Charakter annehmen, für den ein Großteil ihrer heutigen Bevölkerung seine ursprüngliche Heimat einst verlassen hat.

Ziele

Ziel ist eine kritische Auseinandersetzung mit Kleingartenanlagen und eine differenzierte Betrachtung ihrer unterschiedlichen Erscheinungsformen. Was macht eine Kleingartenanlage zur Kleingartenanlage und welche Funktionen erfüllt sie im Stadtgefüge? Neben der Untersuchung aktueller Ausprägungen schließt dies auch eine historische Betrachtung des Projektgegenstandes ein. Aus der Betrachtung sind Argumente für und gegen den Erhalt von Kleingartenanlagen zu prüfen. Auf Basis dieser eingehenden Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsgegenstand entwickelt die Projektgruppe eigene Indikatoren, die einer Auflösung der sich innerstädtisch zuspitzenden Nutzungskonflikte dienen sollen.

 

A 06 - Ausgetankt?! Die Tankstelle im Wandel

Einleitung

Bis 2030 sollen die Kohlendioxidemissionen vor dem Hintergrund verschärfter Klimaziele im Verkehrssektor um mehr als 40 Prozent sinken. Im Wesentlichen soll dies mit dem Umstieg vom Verbrennungsmotor zur Elektromobilität gelingen, genauer mit sieben bis zehn Millionen zugelassenen Elektrofahrzeugen in Deutschland bis 2030.


Entscheidend für das Gelingen dieser Antriebswende im motorisierten Individualverkehr ist dabei insbesondere die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen. Weitreichende stadtplanerische Konsequenzen hieraus scheinen zumindest möglich, werden sich doch die bislang noch spärlich verteilten Ladepunkte im Stadtbild weiter ausbreiten müssen und die der Betankung herkömmlicher Verbrennungsmotoren dienenden Tankstellen zunehmend an Nachfragern verlieren.


Es stellt sich letztlich die Frage der Konsequenzen der veränderten Flottenstruktur Deutschlands für herkömmliche Tankstellen, deren Anzahl sich bereits seit dem Jahr 1969 kontinuierlich verringert hat. Was bedeutet dies für die Stadtgesellschaft, für die Tankstellen inzwischen auch Versorgungsfunktionen einnehmen und bisweilen als Orte der Begegnung dienen. Werden diese Nebendienstleistungen künftige Umsatzausfälle kompensieren können oder droht ein Tankstellensterben 2.0?

Fragestellungen und Vorgehen

Um sich dem Thema anzunähern, werden zunächst die baurechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen herkömmlicher Tankstellen analysiert. Was ist eine Tankstelle im planungsrechtlichen Sinne und welche Störwirkungen und Gefahren gehen von ihr für das unmittelbare Umfeld und die Anwohnenden aus? Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Restriktionen und Potenziale bestehen, wenn der Tankstellenbetrieb aufgegeben wird und eine Nachnutzung zu finden ist?


In einem zweiten Schritt wird sich das Projekt mit dem Thema Elektromobilität befassen. Welche Förderungen sind hier vom Gesetzgeber vorgesehen? Welche städtebaulichen Anforderungen gelten für die Errichtung öffentlich nutzbarer Ladepunkte und welche Rahmenbedingungen sind dabei zu berücksichtigen? Es stellt sich die Frage nach alternativen Antriebsformen wie Wasserstoff oder synthetischen Kraftstoffen und der hierzu erforderlichen (Tank-)infrastruktur.


Als Untersuchungsraum für das Projekt ist das Ruhrgebiet definiert worden. Der Wandel der Antriebsformen und die sich hieraus ergebenden Folgen lassen sich lokal beobachten, darüber hinaus stehen Interviewpartner zu den Fragen der Zulässigkeit, der Förderung und der technischen Entwicklung zu Verfügung.


Das Ziel des Projektes kann dabei ein räumlich differenzierter Aktionsplan sein, welcher sich der planerischen Herausforderungen der Transformation des Systems Tankstelle im Zuge des absehbaren Antriebswandels annimmt.

F 06 - Ein Instrument, viele Interessen: Die Betrachtung von BIDs unter sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten

Im interkommunalen Wettstreit um Prestige und Besucherströme inszenieren sich Städte zunehmend selbst und versuchen dabei mithilfe von Events und baulichen Identifikationsmerkmalen Einzigartigkeit zu suggerieren. Im Fokus der Bemühungen stehen vorzugsweise kaufkräftige Tagestouristen, von denen wertvolle Kaufkraftzuflüsse erhofft werden. Unter diesem Einfluss verändert sich spürbar das Bild und die Funktion der uns bekannten Innenstädte in denen die Urbanität zur temporär konsumierbaren Ware und sich öffentlicher Raum zur Kulisse der „Generation Instagram“ wandelt.

Diese „Urbanität to go“ benötigt Eventmanager, die öffentliche Räume mit wechselnden Konzepten in immer schnellerem Takt bespielen. Der öffentlichen Hand fehlen dafür finanzielle Mittel und organisatorisches Know-how, weshalb sie den Schulterschluss mit privaten Akteuren sucht, denen sie temporär oder dauerhaft Nutzungs- und Verfügungsrechte an öffentlichen Räumen überträgt. Gleichzeitig kann sie sich dabei unliebsamer Bewirtschaftungskosten entledigen. Insbesondere die Attraktivierung des öffentlichen Raumes unter privatem Management in sog. Business Improvement Districts stellt ein gern genutztes Instrument dar. Die angestrebte Aufwertung des öffentlichen Raumes dient dabei vorwiegend der Inwertsetzung des angrenzenden, überwiegend privatrechtlich dominierten Umfeldes.

Dieser verkürzt oft als „Ausverkauf des öffentlichen Raumes“ beschriebenen Entwicklung stehen auf der anderen Seite Tendenzen zur sog. Publifizierung privater Räume gegenüber. Private Eigentümer von „Orten der öffentlichen Kommunikation“ sind verstärkt dazu angehalten, eigene Interessen mit den Grundrechten der Besucher in Einklang zu bringen. Hausordnungen von Flughäfen, Bahnhöfen und Einkaufscentern unterliegen damit hinsichtlich pauschaler Verbote und Ausschlüsse hohen rechtlichen Hürden. Infolge dieser Entwicklungen verschwimmen zunehmend die klaren Grenzen zwischen „privaten“ und „öffentlichen“ Räumen. Es entstehen semi-öffentliche oder auch „hybride Räume“ in ihren vielfältigen Schattierungen.

Projektgegenstand / Untersuchungsraum

Das Projekt thematisiert die Bedeutung öffentlicher Räume für das Gemeinwesen und untersucht die unterschiedlichen Dimensionen der Abgrenzung zu privaten Räumen. Wodurch zeichnet sich öffentlicher Raum aus? Welche Qualitäten wohnen ihm inne? Unterliegt der öffentliche Raum angesichts der zunehmenden Digitalisierung einem Bedeutungsverlust, der eine quantitative Abnahme rechtfertigt oder nimmt seine Relevanz sogar zu? Welchen Einfluss nehmen Teil- und Vollprivatisierungen auf die Nutzbarkeit des öffentlichen Raums im Hinblick auf Sicherheit, Strategien seiner Aneignung, seine Exklusivität und Nutzerstruktur?

Aufgrund des definierten Projektgegenstands können zur Untersuchung sowohl nationale als auch internationale Großstädte analysiert werden. Als konkreter Untersuchungsraum auf nationaler Ebene bietet sich neben den bekannten Metropolregionen Deutschlands insbesondere die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt Düsseldorf an. Wie in nur wenigen vergleichbaren deutschen Großstädten wandelte sich hier das Bild der Innenstadt im Rahmen der Durchführung zahlreicher Großprojekte umfassend. Diese Veränderungen zeigen auch ihre Wirkungen im öffentlichen Raum.

Projektziel

Die Studierenden sollen sich zunächst die Bedeutung und die Funktion von öffentlichen Räumen erschließen, ehe darauf aufbauend ein tieferes Verständnis für das durch Privatisierung öffentlicher Räume erzeugte Konfliktpotenzial entwickelt werden kann. Hierzu müssen die verschiedenen Arten von öffentlichen Nutzungen und einander entgegenstehende Nutzerinteressen ermittelt werden. Darauf aufbauend sollen Lösungsstrategien zur Harmonisierung von öffentlichen Nutzungen und privaten Belangen entwickelt werden. Ein mögliches Projektergebnis kann ein Konzept sein, das öffentliche Nutzungen in semi-öffentlichen Räumen ermöglicht.

A 09 - 100 Jahre im Dienst des Ruhrgebiets? Geschichte und Zukunft des Regionalverbands Ruhr

Das Ruhrgebiet zählt zu den größten Ballungs- und Wirtschaftsräumen Europas. Während seine Kommunen einst von der Montanindustrie tief geprägt waren, befinden sie sich seit der Kohlekrise im Strukturwandel. Diesen Gemeinsamkeiten trägt die Verwaltungsstruktur insoweit Rechnung, als sich die kreisfreien Städte und Kreise des Ruhrgebiets zum Regionalverband Ruhr (RVR) zusammengeschlossen haben. Im Jahr 2020 wird die Gründung des Siedlungsverbands Ruhrkohlenbezirk (SVR) – der Vorläuferorganisation des RVR – vor 100 Jahren gefeiert, was einen geeigneten Anlass darstellt, um die Geschichte dieses besonderen Konstrukts näher zu beleuchten und Szenarien für seine Zukunft zu entwerfen.

Das A-Projekt wird sich zunächst mit der räumlichen, ökonomischen und sozialen Entwicklung des Ruhrgebiets befassen. Dabei wird es den Wandel von einer überwiegend dörflich strukturierten Region zu einem boomenden Wirtschaftsraum und später zu einer Transformationsregion nachzeichnen. Es gilt etwa zu untersuchen, inwiefern gerade im Ruhrgebiet ein Bedarf nach einheitlicher und überörtlicher Planung bestand und noch besteht. Außerdem wird das Projekt die Entstehung und Entwicklung des SVR und seiner Nachfolgeorganisationen erörtern. Von besonderem Interesse ist hier, auf welche Weise diese Verbände bisher die räumliche, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung des Ruhrgebiets beeinflusst haben. Schließlich werden die TeilnehmerInnen des Projekts auch die Zukunft des RVR in den Blick nehmen und diskutieren, wie und in welcher Organisationsform im Ruhrgebiet auf künftige Herausforderungen adäquat reagiert werden kann.

 

F 05 - Standortsteuerung von Windenergieanlagen im Mehrebenensystem: Zwischen globalem Klimaschutz und lokaler Konfliktbewältigung

Die Windenergienutzung gilt als Zugpferd und Stützpfeiler der Energiewende und des Klimaschutzes. Erneuerbarer Strom soll die Stromerzeugung aus Kernenergie ebenso wie langfristig auch aus fossilen Energieträgern ersetzen. Von allen Optionen der Erneuerbaren Stromerzeugung bietet die Windenergie nicht nur die höchsten Potenziale als auch die geringsten Stromgestehungskosten.

Die Bundesregierung strebt laut Koalitionsvertrag an, bis 2030 den Anteil des EE-Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 % zu erhöhen. Gemäß § 4 EEG soll für die Windenergienutzung in den Jahren 2018 und 2019 an Land ein jährlicher Brutto-Zubau mit einer installierten Leistung von 2.800 MW und ab 2020 ein jährlicher Zubau von 2.900 MW erreicht werden.

Diese EE-Ausbauziele werden von Klimaschützern gerade auch vor dem Hintergrund der internationalen Klimaschutzverpflichtungen gemäß Pariser Klimaschutzabkommen 2015 sowie vor dem Hintergrund der Selbstverpflichtung der Bundesregierung zur Klimagasneutralität gemäß „Klimaschutzplan 2050“ als bei weitem zu zögerlich bewertet.

Dennoch erreichte der tatsächliche Bruttozubau im Jahr 2018 statt 2.800 MW lediglich 2.402 MW. Das erste Quartal 2019 wird von der „Fachagentur Windenergie an Land“ als das bisher ausbauschwächste in diesem Jahrtausend eingestuft. Es muss für das Jahr 2019 mit einem sehr deutlichen Einbruch im Anlagenzubau gerechnet werden. Altanlagen fallen ab 2020 in einem vergleichbaren Umfang aus der für jeweils 20 Jahre garantierten EEG-Vergütung wie die Bundesregierung planmäßig Brutto-Zubaumengen ausschreibt. Es besteht demnach die Gefahr, dass der Anlagenbestand ab diesem Zeitpunkt gemessen an der installierten Leistung absolut gesehen zurückgeht, wenn es nicht gelingt, die Stilllegung von Altanlagen durch einen forcierten Neubau in den nächsten Jahren mengenmäßig deutlich zu übertreffen.

Für die Lücke zwischen Energiewende- und Klimaschutzzielen und tatsächlicher Windenergieanlagen-Ausbauentwicklung werden verschiedene Ursachen genannt. Dazu gehört nicht zuletzt die Umstellung der EEG-Förderung von einer Preissteuerung mit fixen staatlich festgelegten Einspeisevergütungen auf eine Mengensteuerung auf dem Wege der Ausschreibung im Jahre 2017, die hohe Anforderungen insbesondere an kleinere nicht-institutionelle Marktakteure stellt und zu einer deutlichen Verringerung der Vergütungssätze geführt hat . Auch Klagen gegen Windenergieprojekte scheinen deutlich zuzunehmen und verzögern den Baubeginn oder verhindern die Realisierung. Zu beobachten ist auch eine Verringerung der Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort und eine Verstärkung des organisierten Widerstands. Dies veranlasst Bundesländer und Kommunen dazu, ihre planerischen Spielräume wieder vermehrt restriktiv zu nutzen.

Letztendlich bestimmt die planerisch verfügbare Flächenkulisse, in welchem Umfang Windenergieanlagen vor Ort ausgebaut werden können. Einfluss auf diese Flächenkulisse nimmt neben dem Gesetzgeber, der z.B. über Privilegierungsregelungen oder über Länderöffnungsklauseln steuern kann, die Raumordnung auf Ebene der Länder und Regionen sowie die kommunale Bauleitplanung.

Das Projekt F05 bereitet den aktuellen Diskussionsstand auf und untersucht zudem exemplarisch die Planungspraxis der Raumordnung und der Bauleitplanung in ausgewählten Teilräumen.

A 08 - Klimaschutz in der kommunalen Planungspraxis

Auf der internationalen Klimakonferenz in Frankreich im Dezember 2015 wurde das Pariser Klimaschutzabkommen beschlossen. Dieses verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten, einen nationalen Klimaschutzbeitrag zu erarbeiten mit dem Ziel, die Erderwärmung auf unter 2 °C – möglichst sogar unter 1,5 °C – zu beschränken.

Deutschland und die EU haben das Pariser Übereinkommen 2016 ratifiziert. Bereits mit dem Energiekonzept von 2010 hatte sich die Bundesregierung zu langfristig orientierten Klimaschutzzielen verpflichtet und verschiedene Gesetzesvorhaben zur Umsetzung dieser Ziele auf den Weg gebracht. Aufbauend auf dem Pariser Klimaschutzabkommen hat die Bundesregierung 2016 zudem einen „Klimaschutzplan 2050“ beschlossen.

Aber auch Bundesländer, Regionen und Gemeinden verfolgen vielfach eigenständige Klimaschutzstrategien. Gerade von den Kommunen werden entsprechende Anstrengungen erwartet: Sie gelten als die wichtigsten Verursacher von Klimagas-Emissionen und sind zugleich potenziell Betroffene von deren negativen Folgewirkungen.

Auch wenn der kommunale Klimaschutz allgemein als Querschnittsaufgabe betrachtet wird, wird oft insbesondere der Stellenwert der Stadtplanung für den Erfolg von Klimaschutzbemühungen hervorgehoben. So wird Klimaschutz als Chance gesehen, um regionale Wertschöpfung zu erhöhen sowie Kommunen lebenswerter und zukunftsgerechter zu gestalten. Soweit Klimaschutzmaßnahmen in konkrete Bauvorhaben münden, die Raum beanspruchen, ist schon aus Akzeptanzgründen regelmäßig dafür Sorge zu tragen, dass sie mit Rücksicht auf konkurrierende Raumnutzungs- und Schutzansprüche konzipiert werden.

Der kommunale Klimaschutz und die kommunale Planungspraxis stehen also thematisch im Vordergrund dieses A-Projekts. Es verfolgt einen empirischen Forschungsansatz. Für zwei ausgewählte Städte soll untersucht werden, wie Planungsakteure Gestaltungsaufgaben im kommunalen Klimaschutz wahrnehmen.

Dabei können (z.B.) folgende Fragen bearbeitet werden:

Was ist der Beitrag der Stadtplanung zur Formulierung von Qualitäts- und Handlungszielen im kommunalen Klimaschutz?
Welchen Beitrag leistet die Stadtplanung zur Initiierung und zur Gestaltung von Klimaschutzprozessen?
Welchen Stellenwert haben Klimaschutzaspekte in Konzepten und Plänen der Stadterneuerung, der Stadtentwicklung oder in der Bauleitplanung?
Wie wird auf städtischer Ebene der Ausbau flächenintensiver Vorhaben zur Nutzung Erneuerbarer Energien gesteuert, wie zwischen nachbarschaftlichem Bürgerprotest, einzelwirtschaftlichem Verwertungsinteresse und bürgerschaftlich-umweltpolitischem Engagement vermittelt?

A05 untersucht aufbauend auf der Analyse von „airbnbvsberlin.de“ am Fallbeispiel Berlin die rechtlichen, räumlichen und sozioökonomischen Implikationen von Kurzzeitvermietungen sowie die Auswirkungen für das Zusammenleben in der Stadt. Worin unterscheiden sich die Bedürfnisse von Anwohnern und Touristen? Offensichtlich ist das Nebeneinander konfliktreich, doch welche räumlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen Nutzungskonflikte entstehen dabei und wie können Planerinnen und Planer mit diesen umgehen?

 

F 06 - Ist das Kultur oder kann das weg? Die Diskussion um das Ruhrgebiet als UNESCO-Welterbe

Als bekannte Weltkulturerbestätten der UNESCO werden meist die beeindruckende Tempelanlage Angkor Wat, die Freiheitsstatue in New York oder womöglich noch der Kölner Dom genannt. Aber das Ruhrgebiet? Und doch steht seit einigen Jahren zur Diskussion, die „Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ auf die deutsche Vorschlagsliste für das UNESCO-Welterbe zu setzen. So handelt es sich beim „Revier“ um eine von Kohleabbau und Stahlproduktion radikal umgestaltete und bis heute geprägte Landschaft, die ein außergewöhnliches Zeugnis für die Epoche der großmaßstäblichen Montanindustrie in Europa ablegt.

Obwohl die Kultusministerkonferenz eine entsprechende Nominierung im Juni 2014 vorerst abgelehnt hat, schlägt sie vor, das Thema unter besonderer Berücksichtigung des Begriffs der industriellen Kulturlandschaft weiter zu erforschen. Dieser Empfehlung folgt das Projekt, indem die TeilnehmerInnen zunächst erörtern, welche Voraussetzungen eine Stätte erfüllen muss, um den Titel eines UNESCO-Welterbes zu erhalten. Daraufhin werden die geschichtliche Entwicklung des Ruhrgebiets sowie seine räumliche, soziale und kulturelle Prägung durch die Schwerindustrie in den Fokus gerückt. Es stellt sich die Frage, was genau unter der „Industriekultur“ im Ruhrgebiet zu verstehen ist und wie sich diese beispielsweise durch Industrieanlagen, (historische) Siedlungsstrukturen und Verkehrsnetze in der Landschaft abbildet. Letztlich beabsichtigt das Projekt, den gem. Art. 1 Welterbekonvention erforderlichen „außergewöhnlichen universellen Wert“ des Ruhrgebiets zu begründen und sich sodann dem Folgeproblem zu widmen, inwieweit sich nicht bloß ausgewählte Einzelobjekte, sondern ganze Regionen unter Schutz stellen lassen.

Ergänzend kommt ein Vergleich mit anderen industriellen Kulturlandschaften Europas in Betracht, die den Titel eines UNESCO-Welterbes innehaben oder anstreben. Insbesondere bietet sich eine Exkursion in das nordfranzösische Kohlerevier von Nord-Pas-de-Calais an, um etwa von dessen praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem UNESCO-Welterbe zu profitieren. Ebenso ist ein Vergleich zur englischen Bergbaulandschaft von Cornwall und West Devon oder zur grenzüberschreitenden Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří denkbar, die erst kürzlich ihre Bewerbung als Weltkulturerbe eingereicht hat.

A 05 - Airbnb vs. Berlin - Ist das noch eine Wohnung oder schon ein Hotel?

Vermietungsplattformen wie Airbnb, Wimdu oder 9flats verzeichnen hohe Wachstumsraten in der kurzfristigen Vermittlung von temporärem Wohnraum. Die Nutzerinnen und Nutzer dieser Plattformen stehen derzeit unter Verdacht Wohnraum in beliebten Großstädten zu verknappen und für steigende Mieten zu sorgen, indem sie ihre eigene Wohnung als Ferienbehausung anbieten. Für viele Mieterinnen und Mieter scheint die temporäre Vermietung der eigenen Wohnung an Fremde ein willkommener Nebenverdienst zu sein. 2015 wurden gut 11.000 Wohneinheiten bei Airbnb gelistet. Zwei Jahre später sind es bereits 20.000 Wohneinheiten (AirbnbvsBerlin.de; InsideAirbnb.com).

Zahlreiche Kommunen – unter anderem die vier größten Städte Berlin, Hamburg, München und Köln – verabschiedeten in den letzten Jahren aufgrund der Verknappung von Wohnraum Zweckentfremdungssatzungen bzw. Zweckentfremdungsverordnungen, um den Schutz von Wohnraum gewährleisten zu können und die Umwandlung in Ferienwohnungen und andere Formen der Zweckentfremdung zu unterbinden. Berlin wählt einen sehr regressiven Ansatz im Umgang mit vermeintlichen Umwandlungen von Wohnraum in Ferienwohnungen. Nicht nur die Verknappung von Wohnraum und steigende Mieten sind Treiber dieser Politik, sondern auch die zunehmende Touristifizierung (Wöhler 2011) von Wohngebieten. Berlinerinnen und Berliner haben die Möglichkeit per Online-Formular Hinweise zu möglichen Fällen von Zweckentfremdungen in ihrem Umfeld zu melden. Lärm, sogenannter Party-Tourismus und betrunkene Urlauber tragen dazu bei, dass sich Nachbarn gegenseitig als Kurzzeitvermieter denunzieren. Airbnb argumentiert mit der Förderung der lokalen Ökonomie durch Touristen und den finanziellen Mehrwert der Vermieter (Airbnb Inc 2016).

A05 untersucht aufbauend auf der Analyse von „airbnbvsberlin.de“ am Fallbeispiel Berlin die rechtlichen, räumlichen und sozioökonomischen Implikationen von Kurzzeitvermietungen sowie die Auswirkungen für das Zusammenleben in der Stadt. Worin unterscheiden sich die Bedürfnisse von Anwohnern und Touristen? Offensichtlich ist das Nebeneinander konfliktreich, doch welche räumlichen, rechtlichen, wirtschaftlichen Nutzungskonflikte entstehen dabei und wie können Planerinnen und Planer mit diesen umgehen?

A 07 Kleines Land – was nun? Über Realitätssinn und Raumverträglichkeit luxemburger Wachstumsziele

Das Großherzogtum Luxemburg ist, abgesehen von der Inselrepublik Malta, der kleinste Flächenstaat Europas. Es ist etwa so groß wie das angrenzende Saarland, seine Bevölkerung ist mit rund 575.000 Einwohnern (davon rund 115.000 in der Hauptstadt Luxemburg) allerdings deutlich kleiner. Einschlägige ökonomische Indikatoren (BIP, Pro-Kopf-Einkommen und Vermögen) weisen Luxemburg im internationalen Vergleich als eines der reichsten Länder überhaupt aus. Der Wohlstand gründete zunächst auf der Montanindustrie (Luxemburg verfügt über Erzvorkommen), im Zuge des in der zweiten Hälfte des 20. Jh. einsetzenden Strukturwandels hat der tertiäre Sektor überragende Bedeutung erlangt. Versicherungen, Banken und sonstige Finanzdienstleister prägen heute die luxemburgische Wirtschaft. Zudem ist das Großherzogtum, das von Beginn an am europäischen Einigungsprozess mitgewirkt hat, Sitz bedeutender europäischer Einrichtungen wie des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Rechnungshofs.
Auch zukünftig soll, so die nahezu einhellige Auffassung in der luxemburgischen Politik, die Entwicklung des Landes durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum getragen werden. Doch wirft dieser Pfad weitreichende Fragen auf. Bevölkerungsprognosen sagen eine Verdopplung der Einwohnerzahl auf knapp 1,2 Mio. in den kommenden 45 Jahren voraus. Einwanderung erscheint notwendig, um die Sozialsysteme – v.a. das wie in Deutschland umlagebasierte Rentensystem – in einer alternden Gesellschaft tragfähig zu halten. Doch sind in Luxemburg nicht nur die Löhne und Gehälter, sondern auch die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu den Nachbarstaaten erhöht. Aus diesem Grund pendelt schon heute etwa die Hälfte der im Großherzogtum tätigen Arbeitnehmer aus Frankreich, Belgien und Deutschland ein. Werden also tatsächlich derart viele Menschen nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihren Wohnort nach Luxemburg verlegen? Und wenn ja, wie werden die räumlichen Auswirkungen aussehen? Wie werden sich die Verkehrsströme gestalten? Wo soll das nötige Bauland ausgewiesen werden und was muss der Siedlungsentwicklung weichen?Was bedeutet das Wachstum für die Ökosystemeund die Wasserversorgung?Was bedeutet es für diegesellschaftlicheund wirtschaftliche Entwicklung Luxemburgs?Verfügt das Land über die notwendigen Institutionen, um all diese Herausforderungen zu bewältigen?
Das A-Projekt bietet den Studierenden die Chance, sich in einem vergleichsweise übersichtlichen Untersuchungsgebiet mit der aktuell vielfach geführten Wachstumsdiskussion und insbesondere mit deren räumlicher Dimension auseinanderzusetzen.

 

A 08 Raumplanung und Rassismus

Was hat Raumplanung mit Rassismus zu tun? Auf den ersten Blick scheint diese Frage befremdlich, denn die meisten Planer_innen verstehen ihr Handeln als gemeinwohlorientiert und verfolgen keineswegs rassistische Absichten. Nach einem Blick in die Geschichte erscheint die Frage allerdings gar nicht mehr so abwegig: In der Vergangenheit waren Raumordnung, Bodenpolitik und Stadtplanung immer wieder wichtige Instrumente zur Durchsetzung rassistischer Politik, um Bevölkerungsgruppen zu trennen, zu diskriminieren oder zu privilegieren. Beispiele hierfür sind der Nationalsozialismus in Deutschland, das System der Apartheid in Südafrika oder die Politik der Rassentrennung in den USA. Und auch heute ist Rassismus in der Planung noch ein Thema, z. B. wenn es um Migration, Segregation, nachhaltige oder gerechte Stadtentwicklung geht. Dabei haben sich die Mechanismen des Rassismus offenbar ausdifferenziert: Von einigen rechten Gruppierungen abgesehen, ist offene rassistische Diskriminierung in der Planung eher eine Ausnahme. Hingegen scheinen es unausgesprochene, unhinterfragte oder zum Teil auch unbewusste Vorannahmen und Vorurteile zu sein, die rassistische Privilegien und Diskriminierungen in Plänen, Regelwerken und Leitbildern festschreiben und reproduzieren.
Das Projekt A08 hat das Ziel, die eingangs gestellte Frage mit Blick auf die gegenwärtige Raumplanung in Deutschland bzw. einen selbst gewählten Ausschnitt daraus zu beantworten. Dies erfordert im Wintersemester eine eingehende Auseinandersetzung mit Theorien und Strukturen des Rassismus sowie mit der Art und Weise, wie sich diese Ideologie in der Vergangenheit in der Raumplanung manifestiert hat: Welche planerischen Konzepte, Mechanismen und Instrumente haben geholfen, rassistische Gesellschaftspolitik durchzusetzen? Grundlage stellt eine umfangreiche Literaturarbeit dar, die auch die Lektüre englischsprachiger Texte umfasst. Im Sommersemester untersucht das Projekt anhand eines oder mehrerer selbst gewählter Planungsbeispiele, inwiefern sich heute noch – oder wieder – ähnliche Konzepte, Strukturen und Mechanismen in Deutschland finden lassen. Hierbei können Interviews mit Expert_innen und Planungsbetroffenen, teilnehmende Beobachtung und andere Methoden qualitativer Sozialforschung zum Einsatz kommen, die in der Vorlesung zu Modul 9 begleitend erläutert werden.
Teilnehmer_innen sollten Interesse an gesellschaftspolitischen Fragen und an der Rolle von Raumplanung zur Durchsetzung gesellschaftspolitischer Ziele haben.
Eine längere Exkursion ist nicht vorgesehen. Im Laufe des Projektes sollen aber Anti-Rassismus-Initiativen im Ruhrgebiet besucht werden.

 

M 02 Planung neu ausrichten – Umgang mit illegalen Bautätigkeiten in Griechenland

Illegale Siedlungen gehören in Griechenland fast schon zur Tradition. Man kennt sie aus dem Urlaub. Kaum fertig gestellte Gebäudegruppen, die an unterschiedlichsten Orten und Lagen erbaut sind und teilweise den Eindruck erwecken, als sei hier schon lange nichts mehr passiert. Eine gesetzliche Grundlage für diese Bautätigkeiten gibt es nicht. Sobald die illegalen Gebäude erbaut sind, übernimmt die Stadt oder Gemeinde dessen ungeachtet die Verantwortung diese mit Strom und Wasser zu versorgen. Gegenwärtig, bedingt durch die finanzielle Notlage Griechenlands, dehnen sich diese Areale nicht weiter aus. Diese Situation ermöglicht es das dortige Planungssystem und die rechtlichen Regularien grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen.
Wie kann es zu solchen Siedlungen kommen? Welche Anreize führen dazu, regelmäßig illegale Siedlungen entstehen zu lassen? Kann (Planungs-)Recht hier überhaupt etwas ausrichten? Diese Fragen stellen nur einen Ausschnitt des im Projekt möglicherweise zu behandelnden Fragenspektrums dar. Bei der Beantwortung der Fragen sind vor allem Impulse aus anderen europäischen Ländern mitzudenken. Kann hier z.B. das deutsche Planungsrecht Anregungen geben oder das spanische Planungsrecht aufgrund einer ähnlichen Gemengelage als Impulsgeber herangezogen werden?
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, einen Beitrag zum Stopp der illegalen Bebauung und zur Legalisierung bereits vorhandener Bebauung in Griechenland zu leisten.
Eine Exkursion nach Griechenland findet in der Exkursionswoche (21.11-25.11.2016) statt. Die Kosten für die Exkursion sind selbst zu tragen.

F 07 100% erneuerbar bis 2030 – eine lokale Energiewende für den Landkreis Ahrweiler

„100 % Erneuerbare Energien bis 2030“ – so lautet der ambitionierte Beschluss des Kreistags Ahrweiler vom Juni 2011. Der gesamte Strombedarf des Landkreises soll zumindest bilanziell durch erneuerbare Quellen innerhalb seiner Grenzen gedeckt werden. Dafür ist allerdings noch viel zu tun. Ein Konzept für die Umsetzung der lokalen Energiewende existiert nicht; die Erneuerbaren spielen bislang nur eine Ne- benrolle. Unklar sind vor allem die räumlichen Auswirkungen des Projekts, die Konfliktpotential bergen. Auf welchen Mix erneuerbarer Quellen kann im Landkreis Ahrweiler sinnvoller Weise gesetzt werden? Wie viele Windräder werden z.B. am Ende gebraucht, wo sollen sie stehen – und wo gerade nicht?Von Nöten ist ein Landnutzungskonzept, das unter Anwendung geeigneter planungsrechtlicher Instru- mente umgesetzt werden kann. Dabei ist an alle Ebenen von der raumordnerischen Steuerung bis hin zur kommunalen Planung durch räumliche und/oder sachliche Teilflächennutzungspläne zu denken.Der Landkreis Ahrweiler liegt in der nördlichen Eifel zwischen Bonn und Koblenz und hat ca. 125.000 Einwohner. Das schroffe Ahrtal mit seinen Steilhängen und Weinbergen wechselt ab mit der typischen Mittelgebirgslandschaft der Eifel. In der Region Köln/Bonn sind das Ahrtal, der ebenfalls im Kreisge- biet liegende Nürburgring und die Spielbank in Bad Neuenahr beliebte Ausflugsziele. Belange der touristischen Entwicklung, der Landwirtschaft (hier v.a. des Weinanbaus) und des Naturschutzes werden mit dem Flächenbedarf für die Erneuerbaren konkurrieren.Die Erarbeitung des Landnutzungskonzepts für den gesamten Landkreis kann das F-Projekt nicht leisten. Vielmehr wird die Gruppe frei darin sein, bestimmte Aspekte herauszugreifen und zu vertiefen bzw. Lösungen zu entwickeln. Der besondere Reiz liegt im Zusammenspiel formeller und informeller Elemente, die sich zu einem Verfahrenspaket „Umsetzung der lokalen Energiewende“ verzahnen. Wer hat wann welche Entscheidungen zu treffen und wie sind diese zu sichern? Welche Rolle sollte Par- tizipation in diesem Zusammenhang spielen? Zudem könnte die Gruppe sich fragen, unter welchen Voraussetzungen ein solcher Verfahrensablauf auf andere Gebiete übertragen werden kann. Auf der Tagesordnung wird selbstverständlich mindestens eine Exkursion in den Landkreis Ahrweiler stehen. Das Programm vor Ort wird vom Schwerpunkt abhängen, den das Projekt bis dahin gesetzt hat.

A 13 Minority Report - Beteiligung der dänischen Minderheit an der Stadtplanung

Nationale Minderheiten in Deutschland?

Was sich nach einem eher exotisch anmutenden Wortspiel anhört, ist Realität für einige der Friesen, Sorben, Sinti und Roma sowie Dänen, die in Deutschland leben. In Deutschland gibt es knapp 50.000 Menschen, die der nationalen Minderheit der Dänen angehören. Einer der kulturellen Konzentrationspunkte ist die Stadt Flensburg (in Schleswig Holstein) mit ca. 89.000 Einwohnern, von denen ca. 20% der dänischen Minderheit angehören. Die Volksgruppe der Dänen wird dort, wie auch überall andersim Staatsgebiet, durch das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten der Europäischen Union (EU) unterstützt. 24 von 28 Mitgliedstaaten der EU haben diese Rahmenkonvention bereits unterzeichnet und auch Deutschland hat sich durch Ratifikation verpflichtet, nationale Minderheiten im eigenen Land durch Maßnahmen zu schützen und zu fördern.

Was hat die Stadtplanung damit zu tun?

Stadtplanerinnen und Stadtplaner müssen sich im Rahmen von gesetzlich geregelten Beteiligungsverfahren bei Stadtplanungsprojekten mit Bürgerinnen und Bürgern auseinandersetzen. Damit aber alle die Chance haben gleichberechtigt bei diesen Prozessen mitzumachen, stellt sich für das Projekt die Frage, welche besonderen Aspekte bei der Beteiligung einer nationalen Minderheit an Stadtplanungsprozessen berücksichtigt werden müssen.

Was kann das Projekt machen?

Zur Erarbeitung des Projektthemas sollen die Aspekte Beteiligung in der Raumplanung und Schutz und Förderung von nationalen Minderheiten beleuchtet sowie Beispielprojekte (Best-Practice-Beispiele) in der Stadt Flensburg unter die Lupe genommen werden. Ziel ist es, anhand der gewonnen Erkenntnisse Handlungsempfehlungen für die Beteiligung von Minderheiten zu formulieren.

A 07 Die Stadt der Zukunft – Energieversorgung ohne Kohle und Atom

Als Konsequenz aus der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat der deutsche Gesetzgeber die Energiewende eingeleitet. Das jetzt durch die Bundesregierung in Reaktion auf die Reaktorkatastrophe in Japan am 06. Juni 2011 verabschiedete und am 30.Juni 2011 vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket zur „Energiewende“, insbesondere zum Ausstieg aus der Atomenergie bildet nur den vorläufigen Höhepunkt einer ohnehin bereits eingeleiteten Entwicklung zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger.Neben dem Gesetzespaket der Bundesregierung gibt es aber auch auf kommunaler Ebene viele Initiativen den Übergang hin zu erneuerbaren Energien zu bewältigen. „Null-Energie-Dorf“, „Bioenergiedorf“, „Solarstadt“ oder „Grüne Stadt“ sind die Schlagworte, die das große Engagement der Kommunalpolitik und lokaler Arbeitskreise dokumentieren. Das wohl bekannteste Beispiel ist die Stadt Freiburg (ca. 220.000 Einwohner). In einer Vielzahl von Maßnahmen werden der Energieverbrauch reduziert und darüber hinaus verstärkt regenerative Energien zum Einsatz gebracht. Der Stadtteil Vauban hat dabei Modellcharakter. Der Freiburger Weg, die „Green City“ macht die Stadt international bekannt und so steht Freiburg, wie kaum eine andere Stadt, für die Stadt der Zukunft.Für das Projekt stellt sich die Frage, inwieweit sich das Freiburger Modell auf eine Ruhrgebietsstadt wie Gelsenkirchen übertragen lässt? Gelsenkirchen hat mit einer Einwohnerzahl von 260.000 eine vergleichbare Größe und entwickelt das Leitbild „Stadt der Zukunftsenergien“, sodass der Weg hin zu einer Versorgung mit regenerativen Energien bereits eingeschlagen ist. Allerdings sind die Siedlungs- und Bevölkerungsstrukturen gänzlich andere.ProblemstellungInwieweit lässt sich das Freiburger Modell auf Gelsenkirchen übertragen? Kann Freiburg als Vorbild für die Stadt der Zukunft dienen, oder sind die regionalen Unterschiede doch nicht so einfach zu überwinden? Welche planungsrechtlichen Instrumente stehen zur Umsetzung zur Verfügung? Ziel des Projektes ist zum einen die Entwicklung von Ideen und Strategien zur Bewältigung der Energiewende für eine zukunftsfähige Stadt. Insbesondere sind dabei die Besonderheiten einer Ruhrgebietsstadt zu berücksichtigen. Zum anderen soll aber gerade auch das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung der entwickelten Konzepte in den Mittelpunkt gerückt werden.

 

F05 - Stadtplanung und Kulturerbe - Konflikte am Beispiel Potsdam Babelsberg

Die preußischen Schlösser und Gärten in Potsdam und Berlin sind seit 1990 UNESCO-Welterbestätte. Dazu gehören u. a. die Parkanlagen und Schlösser Sanssouci, Neuer Garten, Babelsberg und Glienicke. Im Gebiet des Weltkulturerbes Potsdam-Babelsberg ist der Neubau eines Stadions geplant, der zwar mit dem kommunalen Planungskonzept der Stadt Potsdam in Einklang steht, jedoch dem Status des betroffenen Areals als Welterbe zuwiderläuft.

Das Projekt beleuchtet das Spannungsfeld zwischen Weltkulturerbe auf der einen und Planung auf der anderen Seite. Wie kann Stadtplanung hier ihre Aufgabe erfüllen? Welche Rolle spielt die Politik? Wird Potsdam-Babelsberg der UNESCO-Welterbetitel aberkannt? Gibt es eine Waldschlösschenbrücke Dresden analog?

 

A06 - Studentenstadt Dortmund

In Städten treffen die unterschiedlichsten Lebensweisen und Lebenssituationen aufeinander. Viele unterschiedliche Lebensentwürfe erfordern ein vielfältiges städtisches Angebot. Kinder brauchen Spielflächen. Für Eltern sind Betreuungsangebote wichtig. Berufstätige legen besonderen Wert auf eine gute Anbindung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz...

Dortmund ist als Universitätsstandort der Wohn- bzw. Aufenthaltsort mehrerer 10.000 Studenten und hat daher auch den besonderen Anforderungen der Studierenden gerecht zu werden. Im Rahmen des Projekts soll die Infrastruktur der Stadt Dortmund im Hinblick auf ihre „Studentenfreundlichkeit“ auf den Prüfstand gestellt werden. Dabei wird zunächst zu ermitteln sein, welche besonderen Anforderungen Studentinnen und Studenten an ihren Studienort, seine Angebote und Infrastruktur stellen. Ein daraus entwickeltes Anforderungsprofil kann dann mit den Gegebenheiten und bestehenden Planungen in Dortmund und seinen für Studenten und Studentinnen besonders wichtigen Teilräumen abgeglichen werden.

Ziel des Projekts ist zum einen die Entwicklung von Ideen und Strategien zu einer studentengerechten Stadt Dortmund. Zum anderen soll aber gerade auch das planungsrechtliche Instrumentarium zur Umsetzung der entwickelten Konzepte in den Mittelpunkt gerückt werden.

F05 - Thema: Licht aus oder Spot an? - Aktionsplan „Insolvenz“

Die gegenwärtige Finanz- und Wirtschaftskrise führt weltweit zu Gewinneinbrüchen bzw. Verlusten von Unternehmen. Von Fall zu Fall ist dabei umstritten, ob die Krise nur den Katalysator für eine ohnehin erforderliche Marktbereinigung darstellt oder ob der Staat als Krisenhelfer intervenieren soll. Kristallisationspunkt der Diskussion ist die Insolvenz, die einerseits die natürliche Konsequenz anhaltender Ertragsschwäche bzw. Überschuldung darstellt, andererseits zunehmend aber als unverantwortlicher Akt des Unternehmensmordes und der Arbeitsplatzvernichtung perhorresziert wird.

Schon immer hinterlassen Strukturwandel und Wirtschaftskrisen auch Narben im Stadtbild. Die Schließung von Industriestandorten kann zur Verödung ganzer Stadtquartiere führen, der mit dem Niedergang der „Tante-Emma-Läden“ verbundene Wandel der Einkaufsgewohnheiten führte zu erheblichen Verwerfungen in der Stadtplanung. Gegenwärtig stehen nach Hertie und Woolworth die großen innerstädtischen Warenhäuser der Karstadtgruppe wegen der Insolvenz des Arcandor-Konzerns zur Disposition. Die großen Warenhäuser galten lange als Hauptmagneten der Innenstadt. Mit ihrer drohenden Schließung können nicht nur „blinde, tote Flächen“ entstehen, vielmehr droht vor allem in Klein- und Mittelstädten die Verödung ganzer Innenstädte. Andererseits bietet die Warenhauskrise aber auch eine nicht zu unterschätzende Chance: Es kommen hochattraktive Standorte auf den Markt, deren Entwicklung aufgrund ihrer „1A-Lage“ neue Perspektiven nicht nur für Einzelhändler oder andere Investoren, sondern für die Zentrenplanung insgesamt bieten.

Im Rahmen des Projektes soll der Umgang der Stadtplanung mit ökonomischem Strukturwandel und Standortschließungen untersucht und Möglichkeiten konzeptioneller raumplanerischer Einwirkung in Krisenbewältigungsverfahren entwickelt werden. Dazu wählen die Projektteilnehmerinnen nach zuvor festzulegenden Kriterien einen bedrohten Warenhausstandort in einer Mittelstadt aus.

Ziel im ersten Teil des Projektes ist es, stadtplanerische Erfahrungen mit der Bewältigung bisheriger Wirtschaftskrisen und Standortschließungen auszuwerten. Zudem sollen sich die ProjektteilnehmerInnen die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Krisenbewältigungsverfahren    (Restrukturierung, Übernahme, Insolvenz, Liquidation etc.) erarbeiten. Von diesem Ausgangspunkt gilt es, Ansätze für einen „Krisenaktionsplan“ zu entwickeln, mit dem Planungsperspektiven in die verschiedenen Krisenbewältigungsverfahren eingebracht und ihre spezifischen Möglichkeiten entfaltet werden können.

Im zweiten – konzeptionellen – Teil des Projektes sollen die gewonnenen Erkenntnisse auf die „Warenhauskrise“ angewendet werden. Dabei kann für den zuvor gewählten Standort ein konkretes Handlungskonzept zum stadtstrukturellen Umgang mit der Warenhaus-Schließung erarbeitet werden. Denkbar ist aber auch eine vergleichende Analyse über den strategischen Umgang vergleichbarer Mittelstädte mit der Schließung bzw. von Schließung bedrohter Warenhäuser um daraus einen „Aktionsplan Warenhauskrise“ zu erarbeiten.

A05 - Thema: Come in and be quiet? - Von der Öffentlichkeit in semi-öffentlichen Räumen

Unter der Flagge des „schlanken Staates“ hat die Privatisierungswelle der vergangenen 20 Jahre auch vor dem „öffentlichen Raum“ – von der Stadthalle über den Bahnhof bis zum öffentlichen Straßenraum –  nicht halt gemacht. Dabei ist die „Privatisierung des öffentlichen Raums“ zunehmend zu einem Kritikpunkt der Stadtentwicklung geworden. Ein öffentlicher Raum, den sich möglichst viele gesellschaftliche Gruppen physisch und symbolisch aneignen können, wird als zentrales Element eines funktionierenden Gemeinwesens gesehen. Parallel dazu wurde andererseits die Bedeutung urbaner Öffentlichkeit auch als ökonomisches Qualitätskriterium wiederentdeckt. Die Gestaltung von Einkaufsstraßen und Shopping-Centern versucht die Lebendigkeit des öffentlichen Raumes und sein „Event-Potenzial“ wiederherzustellen oder – auf der grünen Wiese – zu imitieren. So entstehen aufgrund von Privatisierungskritik einerseits und kommerzieller Republifizierungsstrategie andererseits zunehmend „semi-öffentliche Räume“, die zwar gezielt gesellschaftliche Funktionen übernehmen sollen, andererseits aber bestimmten Zweckrationalitäten unterliegen, die letztlich durch eigentumsbasierte Hausrechte durchgesetzt werden können. Den semi-öffentlichen Raum kennzeichnet also das Spannungsverhältnis zwischen der politisch-gesellschaftlichen Funktion von öffentlichem Raum einerseits und der ökonomischen Zielsetzung des privaten Eigentümers. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und inwiefern durch einseitige hoheitliche Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen etwa zwischen Kommune und Betreibern das private Hausrecht etwa zugunsten der ungehinderten Grundrechtsausübung in der „Öffentlichkeit im semi-öffentlichen Raum“ eingeschränkt werden darf  oder gar muss.

Gegenstand der Projektarbeit sind mehrere konkrete Bauobjekte im Gebiet Rhein/Ruhr, die öffentlich zugänglich sind aber der Bestimmungsmacht privater Eigentümer unterliegen. Hierzu zählen einerseits Einkaufszentren wie das CentrO in Oberhausen und das in Bau befindliche Einkaufszentrum Limbeckerplatz in Essen aber andererseits auch der Flughafen Düsseldorf.

Die Studierenden sollen ein fundiertes Verständnis für die Problematik von öffentlichen Nutzungen in halböffentlichen Räumen entwickeln. Hierzu müssen zunächst die verschiedenen Arten von öffentlichen Nutzungen und deren spezifischen Anforderungen aus unterschiedlichen Perspektiven ermittelt werden. Anschließend sollen mehrere halböffentliche Orte und ihre unterschiedliche Einbindung in das Stadtgefüge beschrieben werden. In einer vergleichenden Analyse sind zum einen die jeweiligen Lagemerkmale (Anforderungen und Auswirkungen) der halböffentlichen Orte zu ermitteln. Die Abschlussaufgabe der Projektarbeit besteht in der Erstellung eines Konzeptes, das öffentliche Nutzungen in semi-öffentlichen Räumen ermöglichen soll.

F08 - Thema: Renaissance der Innenstadt - Neue Instrumente zur Revitalisierung von Urbanität

Das Leben und Arbeiten in der Innenstadt gewinnt zunehmend wieder an Attraktivität. Für Wohnnutzung, produzierendes Gewerbe und Dienstleistung sind dafür unterschiedliche Motivbündel ursächlich. Zugleich entspricht dieser Trend einer zentralen umweltpolitischen Zielsetzung, die mit der Innenraumentwicklung und -verdichtung dem Flächenverbrauch, der Zersiedelungstendenz sowie dem steigenden Verkehrsaufkommen entgegenwirken will. Die Revitalisierung der Innenstädte ist dementsprechend auch Gegenstand mehrerer teils neuer Vorschriften im Bauplanungsrecht. Hierzu zählt insbesondere die Weiterentwicklung des Bestandes im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Abs. 3a BauGB), der Bebauungsplan zur Innenentwicklung (§ 13a BauGB) und der kooperative Ansatz der privaten Initiativen zur Stadtentwicklung (§ 171f BauGB). Um Verdrängungseffekten entgegenzusteuern, kann aber auch das Instrument der Erhaltungssatzung (§ 172 BauGB) wiederbelebt und das Sanierungsrecht (§§ 136 ff.) eingesetzt werden.

In dem Projekt sollen die Teilnehmer Ursachen und Bedingungen für eine Renaissance der Innenstädte nachgehen und die Eignung und Möglichkeiten der städtebaulichen Instrumente hinterfragen. Dabei wird auch zu berücksichtigen sein, dass die Kommunen im Hinblick auf ihre demographische, soziale und wirtschaftliche Entwicklung sehr unterschiedlichen Herausforderungen gegenüberstehen. Einsatzmöglichkeiten des städtebaulichen Instrumentariums sollen anhand konkreter Fallstudien bzw. Entwicklungskonzeptionen in Brandenburg untersucht und veranschaulicht werden. Dazu bietet sich ein Vergleich zwischen prosperierenden Kommunen (etwa: Potsdam, Holländerviertel) und „Problemkommunen“ (etwa: Brandenburg a.d.H.) an.