#HambiBleibt – Paukenschlag des VG Köln?
Im Jahr 2018 kam es zu einer groß angelegten Räumung im Hambacher Forst. Zahlreiche Baumhäuser wurden durch die Behörden zunächst geräumt und dann abgerissen. Ein betroffener Aktivist beschritt hiergegen den Rechtsweg. Während das VG Köln im Eilverfahren den entsprechenden Antrag des Aktivisten noch ablehnte (vgl. VG Köln, Beschl. v. 13.09.2018 – 23 L 2060/18), entschied es später im Hauptsacheverfahren, dass die damalige Räumung und Beseitigung einer der Anlagen rechtswidrig gewesen sei (VG Köln, Urt. v. 08.09.2021 – 23 K 7046/18).
Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit und Moritz Klanten arbeiten in ihrem Beitrag „#HambiBleibt – Paukenschlag des VG Köln? – gleichzeitig Entscheidungsanmerkung zu VG Köln, Urt. v. 08.09.2021 – 23 K 7046/18“ in den Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblättern (NWVBl. 2022, S. 144) heraus, warum das Urteil zwar zunächst wie ein Paukenschlag wirkt, bei genauerer Betrachtung allerdings unter bedeutenden argumentativen Schwächen leidet – und damit letztlich nicht zu überzeugen vermag.