#HambiBleibt – Räumung war rechtmäßig
Im Jahr 2018 kam es zu einer groß angelegten Räumung im Hambacher Forst. Zahlreiche Baumhäuser wurden durch die Behörden zunächst geräumt und dann abgerissen. Ein betroffener Aktivist beschritt hiergegen den Rechtsweg. Während das VG Köln im Eilverfahren den entsprechenden Antrag des Aktivisten noch ablehnte (vgl. VG Köln, Beschl. v. 13.09.2018 – 23 L 2060/18), entschied es später im Hauptsacheverfahren, dass die damalige Räumung und Beseitigung einer der Anlagen rechtswidrig gewesen sei (VG Köln, Urt. v. 08.09.2021 – 23 K 7046/18). Das OVG Münster (OVG Münster, Urt. v. 16.06.2023 – 7 A 2635/21) hat nun diese Entscheidung korrigiert und kommt zu dem Ergebnis, dass die Räumung eines Baumhauses rechtmäßig war.
Prof. Dr. Klaus Joachim Grigoleit und Moritz Klanten analysieren in ihrer Entscheidungsbesprechung zum Urteil in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ 2023, S. 1267), mit welcher Begründung das OVG Münster zu diesem Ergebnis kam und welche Rolle die bereits aufgezeigten argumentativen Schwächen des Urteils des VG Köln spielten (vgl. hierzu schon „#HambiBleibt – Paukenschlag des VG Köln? – gleichzeitig Entscheidungsanmerkung zu VG Köln, Urt. v. 08.09.2021 – 23 K 7046/18“ in den Nordrhein-Westfälischen Verwaltungsblättern (NWVBl. 2022, S. 144)).